Lan­desar­beits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Beschluss vom 16.01.2020, AZ 9 Sa 99/18

Wenn die geset­zliche Krankenkasse eines Arbeit­nehmers für ihr Mit­glied Ansprüche auf Ent­gelt­fortzahlung im Krankheits­fall gel­tend machen will, muss sich für den Arbeit­ge­ber erkennbar aus dem Schreiben ergeben, dass sie dies in Vertre­tung für den Arbeit­nehmer macht.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…