Lan­desar­beits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Beschluss vom 18.02.2020, AZ 4 Sa 19/19

Aus­gabe: 2–2020

1. Bestre­it­et eine Partei den Vor­trag des Geg­n­ers mit Nicht­mehrwis­sen, ist dies nur beachtlich, wenn sie die tat­säch­lichen Umstände, auf die das Nicht­mehrwis­sen gestützt wird, über­prüf­bar und glaub­haft darlegt.

2. Einzelfal­l­entschei­dung zu ein­er außeror­dentlichen Kündi­gung wegen ras­sis­tis­ch­er Äußerungen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…