Lan­desar­beits­gericht Düs­sel­dorf, Beschluss vom 31.08.2021, AZ 6 Sa 843/20

Aus­gabe: 08–2021

Die hal­b­jährliche Erstat­tung von Arbeit­nehmer­beiträ­gen zur Sozialver­sicherung ist selb­st dann nicht Bestandteil des nach der Ver­sorgung­sor­d­nung für die Betrieb­srente zugrunde zu leg­en­den let­zten Monats­ge­halts, wenn ursprünglich ein monatlich­er Erstat­tungsanspruch bestanden hat.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf…