Sehr geehrte Damen und Herren,
der VdAA ist ein Verband von mehr als 700 Rechtsanwälten/innen, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben. Wir verabschieden uns auch in die Sommerpause, die nächste Depesche erhalten Sie Ende September. Wir wünschen einen schönen Sommer.
Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zur Verfügung stellen:
- OVG Nordrhein-Westfalen: Bundeswehr darf Stabsfeldwebel-Beförderungen vorerst aussetzen
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart OVG Nordrhein-Westfalen – Bundeswehr darf Stabsfeldwebelbeförderungen vorerst aussetzen
- Einigungsstelle ohne Vorverhandlungen – wann ist das zulässig?
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln Einigungsstelle ohne Vorverhandlungen – wann ist das zulässig
- Neue Tariftreuepflichten für Bundesaufträge
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln Neue Tariftreuepflichten für Bundesaufträge
- Reformpaket der Bundesregierung – Was sich im Arbeitsrecht ändern soll
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln Reformpaket der Bundesregierung – Was sich im Arbeitsrecht ändern soll
- KI-Verordnung: Neue Transparenzpflichten ab 02. August 2026
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen, Bremen KI-Verordnung – Neue Transparenzpflichten ab 02. August 2026
- Einwurfeinschreiben auf dem Prüfstand
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen, Bremen Einwurfeinschreiben auf dem Prüfstand
- KI-Agenten im Unternehmen: Muss der Betriebsrat bei der Einführung mitbestimmen?
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln KI-Agenten im Unternehmen – Muss der Betriebsrat bei der Einführung mitbestimmen
- Homeoffice: Gewohnheit oder echter Rechtsanspruch?
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln Homeoffice – Gewohnheit oder echter Rechtsanspruch
- Arbeitszeit im Unternehmen: Wann entscheidet der Gesamtbetriebsrat statt des örtlichen Betriebsrats?
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln Arbeitszeit im Unternehmen-Wann entscheidet der Gesamtbetriebsrat statt des örtlichen Betriebsrats
Aktuelle Urteile gibt es diesen Monat leider nicht, es wurden keine interessanten Urteile veröffentlicht.
Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.
Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.
Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.
Gerne können wir Ihnen bei Bedarf gerne auch Interviewpartner zu arbeitsrechtlichen Themen vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht / Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.
VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Gerokstraße 8 70188 Stuttgart
Tel.: 0711 – 3058 9320 Fax: 0711 – 3058 9311
Email: info@vdaa.de www.vdaa.de