1. Für die bei der Anpas­sung­sprü­fung ein­er Betrieb­srente zu erstel­lende Prog­nose der wirtschaftlichen Leis­tungs­fähigkeit des Unternehmens darf im Rah­men der Rückschau auf die Eigenkap­i­tal­ren­diten der vor dem Anpas­sungszeit­punkt liegen­den Jahre grund­sät­zlich auch die Eigenkap­i­tal­ren­dite eines Jahres berück­sichtigt wer­den, in dem Unternehmen­steile verkauft wurden.

2. Wirtschaftliche Dat­en des Unternehmens aus der Zeit nach dem Anpas­sungsstich­tag kön­nen die zum Anpas­sungsstich­tag getrof­fene Prog­nose entkräften, wenn diese offen­sichtlich unre­al­is­tisch war.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…