Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jpor…
Aktuelles
- Kündigung, weil man zu Früh zur Arbeit kommt? 24. Januar 2026
- Gift im Trinkbecher: Kündigung eines Azubis sofort wirksam 17. Januar 2026
- Zu spät wegen Schnee: Warum der Weg zur Arbeit schnell teuer wird 10. Januar 2026
- Skiunfall auf Geschäftsreise: Arbeitsunfall ja oder nein? 11. Dezember 2025
- Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Liga – Arbeitsgerichte unzuständig für Entschädigungsklage 11. Dezember 2025
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Die rechtskräftige Verurteilung eines Altenpflegers wegen in Berufsausübung begangener unterlassener Hilfeleistung rechtfertigt den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ wegen Unzuverlässigkeit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus den Gründen der Interimsgefahr gerechtfertigt. Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 – 7 B 3175/16 – juris