Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jpor…
Aktuelles
- Arbeitsrecht in Italien: Endlich mal selbst kündigen dürfen? 26. November 2025
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Vulgäre Kritik an der Schichtführung rechtfertigt Kündigung nicht 21. November 2025
- Rufbereitschaft – kein Unfallversicherungsschutz bei Treppensturz im eigenen Heim 21. November 2025
- Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote 14. November 2025
- Betriebsratswahl Fraport gestoppt – was ist passiert? 14. November 2025
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Die rechtskräftige Verurteilung eines Altenpflegers wegen in Berufsausübung begangener unterlassener Hilfeleistung rechtfertigt den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ wegen Unzuverlässigkeit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus den Gründen der Interimsgefahr gerechtfertigt. Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 – 7 B 3175/16 – juris