Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jpor…
Aktuelles
- Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung 24. März 2024
- LSG NRW: Grundrente: Anrechnung des Ehegatteneinkommens verfassungsgemäß 24. März 2024
- Auskunftsansprüche gegen gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien – Öffentlichkeitsarbeit 14. März 2024
- Zwischen Betriebsräten: Klarheit bei der Mitarbeiterzuordnung 13. März 2024
- BFH: Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn 12. März 2024
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Die rechtskräftige Verurteilung eines Altenpflegers wegen in Berufsausübung begangener unterlassener Hilfeleistung rechtfertigt den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung “Altenpfleger” wegen Unzuverlässigkeit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus den Gründen der Interimsgefahr gerechtfertigt. Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 – 7 B 3175/16 – juris