Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 02.10.2025, AZ 9 TaBV 25/25

Ausgabe: 08/09 – 2025

Die Einigungsstelle ist für die Regelung des Ortes, dessen Erreichen oder Verlassen für den Zeitpunkt des Beginns und Endes der Arbeitszeit maßgebend sein soll, offensichtlich unzuständig.

Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/koeln/lag_koel…