Lan­desar­beits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Beschluss vom 13.11.2020, AZ 10 TaBV 2/20

Aus­gabe: 11–2020

Zur Prü­fung der “offen­sichtlichen Unzuständigkeit” der Eini­gungsstelle nach § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG gehört beim Stre­it, ob einem Wirtschaft­sauss­chuss Auskün­fte zu erteilen sind, auch die Frage, ob die rechtlichen und tat­säch­lichen Voraus­set­zun­gen zur Bil­dung eines Wirtschaft­sauss­chuss­es vor­liegen. Sind diese Voraus­set­zun­gen offen­sichtlich nicht gegeben, ist der Antrag bzgl. der Beset­zung ein­er Eini­gungsstelle zurückzuweisen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…