Lan­desar­beits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Beschluss vom 23.09.2021, AZ 9 Sa 1/21

Aus­gabe: 09–2021

1. Jeden­falls eine ver­tragliche Vere­in­barung von Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer über “Kurzarbeit Null” führt zu ein­er quo­tal­en Reduzierung des Jahresurlaub­sanspruchs des Arbeit­nehmers nach den Berech­nungsregeln im Urteil BAG vom 19. März 2019 (9 AZR 315/17).

2. Eine ver­tragliche Vere­in­barung in diesem Sinne ist auch eine wirk­same Betrieb­svere­in­barung über die Ein­führung von “Kurzarbeit Null”.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…