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- Gleiche Arbeit, weniger Lohn? Das Bundesarbeitsgericht macht klar: Das geht nicht! 5. November 2025
- Urlaub nach Mutterschutz und Elternzeit: Wann verfällt er wirklich? 5. November 2025
- VdAA-Arbeitsrechtsdepesche 10-2025 31. Oktober 2025
- Bundesarbeitsgericht zur Betriebsrentenanpassung bei der Commerzbank 31. Oktober 2025
- Freigestellter Betriebsrat bekommt Getränkemarken – BAG stärkt Gleichbehandlung 31. Oktober 2025
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Arbeitsgerichte
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Wenn ein Arbeitsverhältnis mit einer Lehrerin nur mit einer Frist zum 31.01. oder 31.07. gekündigt werden kann, ist eine Vertragsstrafe auch in Höhe von 6 Monatsgehältern nicht unangemessen.
LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2019, AZ 10 Sa 1319/19 Ausgabe: 2-2020 Weitere Informationen: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brande…
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Wenn ein Arbeitsverhältnis mit einer Lehrerin nur mit einer Frist zum 31.01. oder 31.07. gekündigt werden kann, ist eine Vertragsstrafe auch in Höhe von 6 Monatsgehältern nicht unangemessen.
LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2019, AZ 10 Sa 1319/19 Ausgabe: 2-2020 Weitere Informationen: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brande…
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Eine Eingruppierung als Leitungskraft in der Pflege nach den AVR Caritas setzt voraus, dass man einer dauerhaften Organisationseinheit vorsteht und innerhalb dieser Einheit dauerhaft Mitarbeiter fachlich unterstellt sind.
LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2019, AZ 10 Sa 931/19 Ausgabe: 2-2020 Weitere Informationen: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brande…
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Eine Eingruppierung als Leitungskraft in der Pflege nach den AVR Caritas setzt voraus, dass man einer dauerhaften Organisationseinheit vorsteht und innerhalb dieser Einheit dauerhaft Mitarbeiter fachlich unterstellt sind.
LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2019, AZ 10 Sa 931/19 Ausgabe: 2-2020 Weitere Informationen: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brande…
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