Aktuelles
- Protokolldaten am Arbeitsplatz: Was Unternehmen auswerten dürfen 26. August 2026
- Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt wegen höherer Vergütung vergleichbarer männlicher Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg teilweise erfolgreich 21. August 2026
- Krank im Urlaub: Wann Beschäftigte ihre Urlaubstage zurückbekommen 21. August 2026
- Meinungsfreiheit im Job: Wie weit darf Kritik am Arbeitgeber gehen? 21. August 2026
- Arbeitsunfähigkeit und dringliche Arbeiten 18. August 2026
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Arbeitsgerichte
-
Betriebliche Altersversorgung – Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG bei Gesamtversorgungszusagen
1. Grundsätzlich ist für jede Versorgungsleistung eine getrennte Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG vorzunehmen (Anschluss an BAG 14. Februar 2012 – 3 AZR 685/09). 2. Soll eine Versorgungszusage […]
-
Informationspflicht des Arbeitgebers über Verfall von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern zum Ablauf des Kalenderjahres
Eine Belehrungspflicht des Arbeitgebers dahingehend, dass Urlaubsansprüche bei Nichtinanspruchnahme bis zum 31.12. des Kalenderjahres oder bis zum 31.03. des Folgejahres im Fall der Übertragung erlöschen, besteht bei einer langfristig erkrankten […]
-
Informationspflicht des Arbeitgebers über Verfall von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern zum Ablauf des Kalenderjahres
Eine Belehrungspflicht des Arbeitgebers dahingehend, dass Urlaubsansprüche bei Nichtinanspruchnahme bis zum 31.12. des Kalenderjahres oder bis zum 31.03. des Folgejahres im Fall der Übertragung erlöschen, besteht bei einer langfristig erkrankten […]
-
Informationspflicht des Arbeitgebers über Verfall von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern zum Ablauf des Kalenderjahres
Eine Belehrungspflicht des Arbeitgebers dahingehend, dass Urlaubsansprüche bei Nichtinanspruchnahme bis zum 31.12. des Kalenderjahres oder bis zum 31.03. des Folgejahres im Fall der Übertragung erlöschen, besteht bei einer langfristig erkrankten […]
-
-
-
-
-
-