Aktuelles
- Ordentliche Kündigung eines Busfahrers nach grob fahrlässigem schwerem Verkehrsunfall gerechtfertigt 23. April 2026
- Darf ein kirchlicher Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich aus der Kirche austrete? 20. April 2026
- Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis 19. April 2026
- Neue Krankschreibung direkt im Anschluss – muss der Arbeitgeber dann nochmal zahlen? 19. April 2026
- Wirksamkeit einer Freistellungsklausel – Widerruf der Dienstwagennutzung 29. März 2026
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
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Internet-Adresse: www.vdaa.de
Arbeitsgerichte
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Berufung, Zulässigkeit, teilweise Zulässigkeit, GmbH-Geschäftsführer, Dienstvertrag, Aufhebungsvereinbarung, Zustandekommen, mündliche Vereinbarung, Indizien, Hausverbot, Angebot, Dienstleistung
Weitere Informationen: https://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/46049A34F549…
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Berufung, Zulässigkeit, teilweise Zulässigkeit, GmbH-Geschäftsführer, Dienstvertrag, Aufhebungsvereinbarung, Zustandekommen, mündliche Vereinbarung, Indizien, Hausverbot, Angebot, Dienstleistung
Weitere Informationen: https://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/46049A34F549…
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Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist zum Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung bei lang andauernden Ermittlungen des Arbeitgebers – Pflicht des Arbeitgebers, die Ermittlungen mit der gebotenen Eile bzw. hinreichend zügig zu betreiben ArbG Stuttgart, Urteil vom 7.2.2018, Az. 15 Ca 1852/17
1. Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und dazu auch den Betroffenen anhören, […]
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Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist zum Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung bei lang andauernden Ermittlungen des Arbeitgebers – Pflicht des Arbeitgebers, die Ermittlungen mit der gebotenen Eile bzw. hinreichend zügig zu betreiben ArbG Stuttgart, Urteil vom 7.2.2018, Az. 15 Ca 1852/17
1. Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und dazu auch den Betroffenen anhören, […]
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