(Stuttgart) Das Arbeits­gericht Köln hat soeben die frist­lose Kündi­gung eines Redak­teures des West­deutschen Rund­funks (WDR) für unwirk­sam erklärt.

Darauf ver­weist der Köl­ner Fachan­walt für Arbeit­srecht Frhr. Fen­i­more von Bre­dow, Vizepräsi­dent des VdAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hin­weis auf das Urteil des Arbeits­gerichts (ArbG) Köln vom 20.01.2011 – Az.: 6 Ca 4641/10.

In dem Fall war der Kläger seit 1988 bei dem WDR als Redak­teur und Autor beschäftigt. Für seine jour­nal­is­tis­che Arbeit erhielt er zahlre­iche Ausze­ich­nun­gen. Der WDR wirft dem Kläger vor, in einem am 19.10.2009 gesende­ten Film­bericht und durch einen Auftritt am 21.10.2009 in der Fernsehsendung “Hart aber fair” unter Mis­sach­tung jour­nal­is­tis­ch­er Pflicht­en über ein ange­blich wirkungsvolles aber von der Phar­main­dus­trie abgelehntes Medika­ment berichtet zu haben.

In nahem zeitlichen Zusam­men­hang zu den Sendun­gen seien dann das Medika­ment auf den Markt gebracht und ein Buch des Klägers unter dem Titel “Heilung uner­wün­scht – die drama­tis­che Geschichte eines Medika­ments” veröf­fentlicht wor­den. Ent­ge­gen ein­er Ehren­erk­lärung des Klägers gegenüber der Inten­dan­tin ergebe sich aus diversen E‑Mails, dass die Sendun­gen, das Erscheinen des Buch­es und die Mark­te­in­führung des Medika­ments abges­timmt gewe­sen seien.

Die 6. Kam­mer des Arbeits­gerichts Köln hat die frist­lose Kündi­gung des Klägers in ihrer Sitzung vom 20.01.2011 für unwirk­sam erk­lärt, betont von Bre­dow, da die Gründe für die Ent­las­sung bei ein­er Gesamtschau angesichts des langjähri­gen Arbeitsver­hält­niss­es nicht aus­re­ichend seien.

Von Bre­dow emp­fahl, dies und einen etwaigen Fort­gang zu beacht­en und bei Fra­gen zum Arbeit­srecht Recht­srat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auch auf den VdAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V. – www.vdaa.de – verwies. 

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Frhr. Fen­i­more von Bre­dow
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeit­srecht
VdAA-Vizepräsi­dent
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