(Stuttgart) Das Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) Mün­ster hat am 07.04.2010 einen Anspruch der Beschäftigten der Stadt Köln auf einen Raucher­raum und eine  Zigaret­ten­pause verneint und damit der Per­son­alver­wal­tung der Stadt Köln beim The­ma Nich­trauch­er­schutz den Rück­en gestärkt.

Darauf ver­weist der Köl­ner Fachan­walt für Arbeit­srecht Frhr. Fen­i­more von Bre­dow, Leit­er des Fachauss­chuss­es „Beson­dere Arten von Arbeitsver­hält­nis­sen“ des VdAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hin­weis auf eine Mit­teilung der Stadtver­wal­tung Köln vom 07.04.2010. Damit bestätigten das OVG eine vor­ange­gan­gene Entschei­dung des Ver­wal­tungs­gerichts Köln (Az.: 1 A 812/08), wonach die Klage gegen die Regelun­gen der Stadt Köln zum Nich­trauch­er­schutz als “unbe­grün­det” zurück­gewiesen wurde.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat ein sub­jek­tives Recht auf Ein­rich­tung eines Raucher­raums verneint. Die Stadt Köln habe ihr Ermessen recht­mäßig aus­geübt, als sie aus Kosten­grün­den und aus Grün­den der Gle­ich­be­hand­lung auf die Ein­rich­tung von Raucher­räu­men unab­hängig von den räum­lichen Gegeben­heit­en verzichtet hat.

Eben­so wurde ein Anspruch von Raucherin­nen und Rauch­ern, auch während der Kernar­beit­szeit eine Raucher­pause einzule­gen, abgelehnt. Eine Raucher­pause sei keine zuläs­sige Arbeit­sun­ter­brechung, wie zum Beispiel der “Gang zur Toi­lette”, der Kaf­fee im Büro oder das schnelle pri­vate Gespräch auf dem Flur. Darüber hin­aus habe die Stadt Köln den Beschäftigten nicht die Zigarette ver­boten, son­dern durch zahlre­iche Ange­bote wie Rauchen­twöh­nungskursen den Nikotin-Abschied erle­ichtert. Darüber­hin­aus sei das Rauchen während der nor­malen Pausen­zeit­en und außer­halb des Gebäudes von dem Ver­bot nicht erfasst.

Von Bre­dow emp­fahl, bei Fra­gen zum Arbeit­srecht Recht­srat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auch auf den VdAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.

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Frhr. Fen­i­more von Bre­dow
Recht­san­walt
Fachan­walt für Arbeit­srecht
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