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News Arbeitsrecht |
| Im Rahmen der sog. Pooth - Affäre ist bei einer internen Revision bei der Stadtsparkasse Düsseldorf eine Kreditvergabe durch einen Generalbevollmächtigten des Kreditinstituts über ein Gesamtvolumen von ca. 20... |
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| Auch wenn die Betriebsratstätigkeit eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglied dessen Arbeitszeit übersteigt, hat es zunächst um Freizeitausgleich nachzusuchen und steht ihm nicht sofort ein Vergütungsanspruch zu.Tenor 1. Auf... |
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| Essen. Nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) ist die sog. "Abwrackprämie" (staatliche Umweltprämie) von einer bedarfsmindernden Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") ausgenommen.Die Umweltprämie... |
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| er Skandal im Bauamt der Stadt Ratingen, über den in der Presse bereits berichtet wurde (Berichte u.a. in der Rheinischen Post vom 04.05.2010, 06.05.2010, in der Westdeutschen Zeitung vom... |
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| Durch Gesetz vom 21. November 2007 gliederte das Land Nordrhein-Westfalen die Versorgungsverwaltung in die allgemeine Verwaltung ein und löste die Versorgungsämter zum 1. Januar 2008 auf. Die Aufgaben der... |
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Mehr Urteile...
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Praktisches Arbeitsrecht von A – Z
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Das Arbeitsrecht hat eine anhaltend hohe Bedeutung, und das nicht nur wegen seiner gefürchteten Unberechenbarkeit und politischen Brisanz als Arbeitnehmerschutzrecht, sondern auch durch seine Komplexität, gesetzgeberisch bedingte Schnelllebigkeit und Ausgestaltung durch die umfangreiche Rechtsprechung.
Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage und möchten sich auf der Suche nach der Antwort nicht durch das gesamte Arbeitsrecht kämpfen?
Das SLP-Buch „Praktisches Arbeitsrecht von A – Z“ verschafft Ihnen unter den jeweiligen Stichworten von „A“ wie Abmahnung bis „Z“ wie Zeugnis in verständlicher Form einen Überblick zu den wesentlichen arbeitsrechtlichen Themenstellungen, die in der betrieblichen Praxis von Ihnen als Unternehmer, Personalleiter oder Führungskraft einer Lösung zugeführt werden müssen.
In 103 Einzelbeiträgen von der Begründung über die Durchführung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geben die Autoren der SLP Anwaltskanzlei Dr. Seier & Lehmkühler GmbH unter Berücksichtigung der Rechtsprechung (Stand: August 2008) praktische Hinweise zur Erleichterung der täglichen Personalarbeit.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie, als Unternehmen/Unternehmer, diesen praktischen Begleiter für Ihre tägliche Personalarbeit unter Verwendung des nachstehenden Bestellformulars zum kostengünstigen Einzelpreis in Höhe von EUR 39,00 inkl. USt. erwerben. Bei Abnahme von 10 und mehr Exemplaren beträgt der Nachlass 10 %. Sobald die Bestellung vorliegt, senden wir Ihnen Ihr Exemplar/Ihre Exemplare versandkostenfrei zu.
Weitere Informationen: http://www.slp-anwaltskanzlei.de >> SLP-Buch |
Der Betriebsübergang im Arbeitsrecht
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Überblick über die Rechtslage und die Rechtsentwicklung von Christoph Burgmer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, und Dipl.-Jurist Stefan Richter 2008, 128 Seiten, € 13,80 Das Recht der Wirtschaft, Band 238 ISBN 978-3-415-04072-4
Bei einem so genannten Betriebsübergang steht dem Arbeitnehmer zwar ein neuer Arbeitgeber gegenüber, am Inhalt des Arbeitsverhältnisses ändert sich dadurch aber grundsätzlich nichts. Trotz der Einfachheit dieser Grundaussage kommt es in der Praxis bei einem Betriebsübergang zu vielfältigen und vielschichtigen Problemen. Für diese Fälle bietet der Leitfaden konkrete Hilfestellungen. Die Autoren beleuchten die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs im Detail.
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Die Betriebsänderung im Arbeitsrecht
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Überblick über die Rechtslage und die Rechtsentwicklung von Christoph Burgmer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, und Dipl.-Jurist Stefan Richter 2008, 160 Seiten, € 17,20 Das Recht der Wirtschaft, Band 239 ISBN 978-3-415-04171-4
Die Autoren bieten zunächst einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage bei Betriebsänderungen. Sie gehen dann auf die verschiedenen Gestaltungsmittel und -rechte des Betriebsrats ein und erläutern deren Reichweite. Der Band unterstützt Betriebsräte bei der kompetenten Wahrnehmung der Arbeitnehmerbeteiligung im Falle einer Betriebsänderung.
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Entgeltgestaltung jenseits von Tarifverträgen
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Christoph Burgmer, Norbert Böker Entgeltgestaltung jenseits von Tarifverträgen Ein Ratgeber für Betriebsräte, die Entgeltfragen selbst regeln müssen Reihe: Der erfolgreiche Betriebsrat Erscheinungsjahr 2008 , 254 Seiten , gebunden , 1. Auflage, 29,90 EUR ISBN: 978-3-7663-3830-3
In vielen Bereichen haben Flächentarifverträge kaum mehr Bestand - etwa im Bereich New Economy. Aber auch in Betrieben, in denen ein Flächentarifvertrag gilt, ist eine steigende Anzahl von Beschäftigten außertariflich angestellt. Aus Sicht der Betriebsräte bedeutet das: Sie sind auf neuem Terrain gefordert. War die Entgeltgestaltung bislang Sache der Tarifvertragsparteien, müssen Betriebsräte jetzt selbst für Kompetenz in diesem Thema sorgen. Denn auch ohne oder außerhalb des Tarifvertrages ergibt sich hier zusätzlicher, kollektivrechtlicher Handlungsbedarf. Das Handbuch gibt Betriebsräten Einblick in die praktischen Handlungsmöglichkeiten bei der betrieblichen Entgeltgestaltung.
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WISO: Meine Rechte im Job
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Birgit Franke, Christoph Burgmer WISO: Meine Rechte im Job
Ob bei Streitigkeiten mit dem Chef oder im ganz normalen Arbeitsalltag – Angestellte fragen sich immer wieder, welche Rechte sie eigentlich ihrem Arbeitgeber gegenüber haben.
Dieser WISO-Ratgeber beantwortet kompetent und verständlich alle Rechtsfragen, die einen Angestellten während seines Arbeitsverhältnisses – vom ersten Arbeitstag bis zur Kündigung – beschäftigen, unter anderem:Was sollte in einem Arbeitsvertrag geregelt sein? Was ist bei einer Kündigung rechtens und was nicht? Welche Rechte bestehen bezüglich eines Arbeitszeugnisses? Zahlreiche Tipps aus der Praxis helfen dem Leser, sich im Dschungel arbeitsrechtlicher Vorschriften zurechtzufinden.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
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Birnbaum Reihe: Weniger ist mehr. Auflage: 1. Auflage 2007 Format: DIN A6 Umfang: 152 Seiten ISBN: 978-3-937919-19-2, EUR 19.90
Die Freiheit des einzelnen hört da auf, wo sie die Freiheit des anderen beeinträchtigt. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hält die Balance zwischen Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und Gleichheit (Art. 3 GG). Darauf aufbauend war das bürgerliche Recht bisher geprägt von Privatautonomie, d.h. dem Recht der freien Gestaltung von Lebenssachverhalten in den Grenzen des Rechts, wobei bis auf ganz wenige Ausnahmen niemand bisher gezwungen war, mit anderen Rechtssubjekten Verträge einzugehen. Dass AGG, seit August 2006 in Kraft, greift in diese Balance zugunsten der Gleichheitsrechte ein und schränkt die Privatautonomie zugunsten eines Kontrahierungszwanges im Zivilrecht, d.h. im Recht der Schuldverhältnisse – wie Miete- und Leasing, aber auch Kaufrecht – auf eine nie gekannte Weise ein, wenn es um den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geht, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum. Wer an wen vermietet, wer an wen verkauft, war bisher bis auf die Ausnahmefälle einer Monopolstellung des Anbieters bisher eine Frage von ganz menschlichen Regungen. Sympathie zu Gleichdenkenden hat oft den Ausschlag gegeben, ob ein Vertrag zustande kam oder nicht. Nunmehr sollte man sich hüten, auf diese Kriterien abzustellen und vor allem laut zu sagen. Denn mit dem AGG können solche Meinungsäußerungen – bisher noch von Art. 5 GG garantiert – ein Indizmerkmal dafür sein, dass man sich bei einem Vertragsabschluss nicht korrekt im Sinne des AGG verhalten hat, mit der Folge einer Beweislastumkehr zugunsten des Diskriminierten, dass eine Ungleichbehandlung nicht vorliegt. Die von Art. 5 GG geschützte Meinungsäußerungsfreiheit ist damit für Menschen, die Güter öffentlich anbieten, indirekt beschränkt. Die Vertragsabschlussfreiheit witd damit auf ein „anständiges Verhalten“ reduziert.
Zu beziehen: http://www.grundeigentum-verlag.de/ge-dp.php3?ArtId=138
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Pressemitteilungen |
| (Stuttgart) Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 02.09.2010 die Kündigung eines Computerfachmanns, der im Betrieb seinen Elektroroller aufgeladen und dadurch einen Schaden von 1, 8 Cent für das Unternehmen verursacht hatte, für unrechtmäßig erklärt.
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| (Stuttgart) Einem langjährig beschäftigen Arbeitnehmer, der mit der Betreuung und Beaufsichtigung von Internatsgästen betraut ist, kann im Einzelfall nicht wirksam fristlos gekündigt werden, wenn er zwar einer Internatsbewohnerin Hilfestellung hätte leisten müssen, jedoch guten Glaubens einen Sachverhalt unterschätzt und deshalb nichts bzw. zu wenig unternommen hat.
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| (Stuttgart) Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt.
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