von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht in Stuttgart, Michael Henn, Präsi­dent des Ver­ban­des deutsch­er Arbeit­srecht­san­wälte (VdAA).

Sie sind auf der Suche nach einem Fachan­walt für Arbeit­srecht. Hier wer­den Sie fündig.

Der Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­san­wälte (VdAA) ist ein Zusam­men­schluss von Fachan­wäl­ten für Arbeit­srecht und Arbeit­srecht­san­wäl­ten. Das Arbeit­srecht enthält die entschei­den­den Regelun­gen für die Rechts­beziehun­gen zwis­chen Arbeit­ge­bern und Arbeitnehmern.

Viele unser­er Mit­glieder sind Fachan­walt für Arbeit­srecht und seit vie­len Jahren im Arbeit­srecht tätig. Voraus­set­zung für die Ver­lei­hung des Titels Fachan­walt für Arbeit­srecht durch die zuständi­ge Recht­san­walt­skam­mer ist,

  • dass der zukün­ftige Fachan­walt für Arbeit­srecht einen min­destens 120 Zeit­stun­den umfassenden Kurs im Arbeit­srecht (und ins­beson­dere auch im Kündi­gungss­chutzrecht) absolviert,
  • dass der zukün­ftige Fachan­walt für Arbeit­srecht die dort erwor­be­nen beson­deren Ken­nt­nisse im Arbeit­srecht durch mehrere bestandene Klausuren im Arbeit­srecht nach­weist und
  • dass der zukün­ftige Fachan­walt für Arbeit­srecht nach­weist, dass er in den let­zten 3 Jahren vor Antrag­stel­lung min­destens 100 Fälle im Arbeit­srecht (und Kündi­gungss­chutzrecht) bear­beit­et hat.

Durch diese hohen Anforderun­gen ist sichergestellt, dass ein Fachan­walt für Arbeit­srecht über sehr gute prak­tis­che und the­o­retis­che Ken­nt­nisse im Arbeit­srecht verfügt.

Prob­lema­tisch ist hier­bei im Arbeit­srecht, dass es kein all­ge­meines Arbeits­ge­set­zbuch gibt, son­dern dass die arbeit­srechtlichen Vorschriften für Arbeit­nehmer und Arbeit­ge­ber auf eine Vielzahl von Geset­zen ver­streut sind. Dies bedeutet, dass Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer das Arbeit­srecht nicht durch einen Blick in ein einziges Gesetz fest­stellen kön­nen, son­dern dass eine Vielzahl von Geset­zen zu berück­sichti­gen ist. Regelun­gen, die materiell zum Arbeit­srecht gehören, befind­en sich beispiel­sweise in nach­fol­gen­den Gesetzen:

Fachan­wälte für Arbeit­srecht berat­en und vertreten Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer bei allen Fra­gen und Prob­le­men, die bei der Begrün­dung eines Arbeitsver­hält­niss­es, während des Bestandes eines Arbeitsver­hält­niss­es und bei Beendi­gung eines Arbeitsver­hält­niss­es auftreten kön­nen. Weit­er­hin berat­en Fachan­wälte für Arbeit­srecht auch in allen betrieb­sver­fas­sungsrechtlichen Fra­gen, die im Zusam­men­hang mit Betrieb­sräten, Per­son­al­räten oder son­sti­gen Mitbes­tim­mungs­fra­gen auftreten kön­nen. Ein Fachan­walt für Arbeit­srecht ist hier­bei der geeignete Berater. Auch das Tar­ifver­tragsrecht gehört zu dem Auf­gabenge­bi­et eines Fachan­waltes für Arbeitsrecht.

Arbeit­srecht­spezial­is­ten und Fachan­wälte für Arbeit­srecht find­en Sie hier.

 

Für Rück­fra­gen ste­ht Ihnen gerne zur Verfügung:

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachan­walt für Erbrecht
Fachan­walt für Arbeitsrecht
VdAA – Präsident
Recht­san­wälte Dr. Gaupp & Coll
Kro­n­prinzstr. 14
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/30 58 93–0
Fax: 0711/30 58 93–11
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