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18.05.2013
Anwaltssuche

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Name

Dr. Hans-Peter Ehinger

Berufsbezeichnung

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht

Kanzlei

Rassek, Ehinger & Partner

Adresse

Bühlertalstraße 11
77815 Bühl (D)

Telefon

07223/ 98 76

Fax

07223/ 98 76 70

eMail

ehinger@rassek.de

Internet

www.rassek.de

Tätigkeitsfelder

Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht

Interessen / Branche

Amtsgerichtsbezirk

Bühl

Terminvertretungen


 
Pressemitteilungen
Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung

(Stuttgart) Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Diese Grundsätze gelten auch für außertarifliche Angestellte.

 
Bundesarbeitsgericht zum Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

(Stuttgart) Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten.

 
Pflicht zu Abfassung aller Arbeitsverträge mit grenzüberschreitendem Charakter auf Niederländisch ist EU-rechtswidrig

(Stuttgart) Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach alle Arbeitsverträge mit grenzüberschreitendem Charakter auf Niederländisch abzufassen sind, verstößt gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer.

 
News aus dem BMAS