Aktuelles
- Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt wegen höherer Vergütung vergleichbarer männlicher Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg teilweise erfolgreich 21. August 2026
- Krank im Urlaub: Wann Beschäftigte ihre Urlaubstage zurückbekommen 21. August 2026
- Meinungsfreiheit im Job: Wie weit darf Kritik am Arbeitgeber gehen? 21. August 2026
- Arbeitsunfähigkeit und dringliche Arbeiten 18. August 2026
- Kündigung rund um die Elternzeit: Wann besonderer Kündigungsschutz besteht 17. August 2026
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Archive for Juni, 2021
-
Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD (VKA) – Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG – Vereinbarkeit mit der Richtlinie 2008/104/EG Leiharbeit
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 30.06.2021, AZ 6 AZR 390/20 (A) Ausgabe: 06-2021 Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Klägers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft im Wege der Personalgestellung bei einem […]
-
Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD (VKA) – Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG – Vereinbarkeit mit der Richtlinie 2008/104/EG Leiharbeit
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 30.06.2021, AZ 6 AZR 390/20 (A) Ausgabe: 06-2021 Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Klägers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft im Wege der Personalgestellung bei einem […]
-
Anteilige Urlaubskürzung für Zeiten von Kurzarbeit
Quelle: Pressemitteilung Der Arbeitgeber ist bei Kurzarbeit nicht berechtigt, den Erholungsurlaub der hiervon betroffenen Arbeitnehmer anteilig im Verhältnis zu den Jahresarbeitstagen zu kürzen, wenn keine Kurzarbeit „Null“ zu Grunde liegt. […]
-
Anteilige Urlaubskürzung für Zeiten von Kurzarbeit
Quelle: Pressemitteilung Der Arbeitgeber ist bei Kurzarbeit nicht berechtigt, den Erholungsurlaub der hiervon betroffenen Arbeitnehmer anteilig im Verhältnis zu den Jahresarbeitstagen zu kürzen, wenn keine Kurzarbeit „Null“ zu Grunde liegt. […]
-
-
-
-
-
-