Lan­desar­beits­gericht Hamm, Beschluss vom 30.06.2021, AZ 18 Sa 1124/20

Aus­gabe: 06–2021

Der Arbeit­ge­ber ver­stößt nicht gegen das Gebot fairen Ver­han­delns beim Abschluss eines Aufhe­bungsver­trages, wenn er einen Recht­san­walt zu den Ver­tragsver­hand­lun­gen hinzuzieht, einen Aufhe­bungsver­trag vor­legt, der nur sofort abgeschlossen wer­den kann und dies mit der — im Stre­it­fall nicht wider­rechtlichen — Dro­hung verbindet, er werde eine frist­lose Kündi­gung aussprechen und Strafanzeige erstatten.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_ha…