Lan­desar­beits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Beschluss vom 22.09.2020, AZ 4 TaBV 5/19

Aus­gabe: 7–9/2020

Das Wahlauss­chreiben für die Wahl der Ver­trauensper­son der schwer­be­hin­derten Men­schen ist an ein­er den Wahlberechtigten zugänglichen und geeigneten Stelle im Betrieb auszuhän­gen. Geeignet ist die Stelle regelmäßig, wenn sie von ein­er möglichst großen Zahl der Beschäftigten aufge­sucht und einge­se­hen wer­den kann, damit möglichst viele Wahlberechtigte von der Durch­führung der Wahl Ken­nt­nis erlangen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…