Lan­desar­beits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Beschluss vom 30.07.2020, AZ 3 Sa 98/19

Aus­gabe: 08–2020

Ein­er Befris­tung nach § 41 Satz 3 SGB VI ste­ht nicht ent­ge­gen, dass die Arbeitsver­tragsparteien sich gle­ichzeit­ig mit der Vere­in­barung über das Hin­auss­chieben des Beendi­gungszeit­punk­tes des Arbeitsver­hält­niss­es auch auf eine Änderung son­stiger Arbeits­be­din­gun­gen ver­ständigt haben.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…