Lan­desar­beits­gericht Hamm, Beschluss vom 25.02.2020, AZ 6 Sa 912/19

Aus­gabe: 2–2020

- Eine Klausel in einem Arbeitsver­trag, nach der 15 Über­stun­den mit dem Gehalt abge­golten sein sollen, ver­stößt nicht gegen §§ 305 ff. BGB.

- Bei überzahlter Arbeitsvergü­tung kann der Arbeit­ge­ber nicht mit ein­er Brut­to­forderung aufrech­nen. Eine der­ar­tige Aufrech­nung ist gem. § 394 S. 1 BGB unzulässig.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_h…