Außerordentlich fristlose Kündigung wegen Datenlöschung in erheblichem Umfang

 

Lan­desar­beits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Beschluss vom 06.11.2020, AZ 17 Sa 8/20

Aus­gabe: 11–2020

Löscht ein Arbeit­nehmer im Anschluss an ein Per­son­alge­spräch, in dem der Arbeit­ge­ber den Wun­sch äußerte, sich vom Arbeit­nehmer tren­nen zu wollen, vom Serv­er des Arbeit­ge­bers Dat­en in erhe­blichem Umfang (hier: 7,48 GB), nach­dem er sich von ein­er Mitar­bei­t­erin (Einkäuferin) mit den Worten “man sieht sich immer zweimal im Leben” ver­ab­schiedet hat­te, recht­fer­tigt dies die außeror­dentlich frist­lose Kündi­gung des Arbeitsverhältnisses.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…

 
 
 
 

Außerordentlich fristlose Kündigung wegen Datenlöschung in erheblichem Umfang

 

Lan­desar­beits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Beschluss vom 06.11.2020, AZ 17 Sa 8/20

Aus­gabe: 11–2020

Löscht ein Arbeit­nehmer im Anschluss an ein Per­son­alge­spräch, in dem der Arbeit­ge­ber den Wun­sch äußerte, sich vom Arbeit­nehmer tren­nen zu wollen, vom Serv­er des Arbeit­ge­bers Dat­en in erhe­blichem Umfang (hier: 7,48 GB), nach­dem er sich von ein­er Mitar­bei­t­erin (Einkäuferin) mit den Worten “man sieht sich immer zweimal im Leben” ver­ab­schiedet hat­te, recht­fer­tigt dies die außeror­dentlich frist­lose Kündi­gung des Arbeitsverhältnisses.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…