Lan­desar­beits­gericht Düs­sel­dorf, Beschluss vom 08.05.2020, AZ 6 Sa 556/19

Es geht um die Ausle­gung ein­er Früh­pen­sion­ierungsvere­in­barung und damit ver­bun­den um die Frage, ob mit der darin erfol­gten Fes­tle­gung der Betrieb­srenten­höhe die ursprüngliche Gesamtver­sorgung auf Grund­lage eines Betrieblichen Ver­sorgungswerks abbedun­gen wer­den sollte. Dies wurde im konkreten Fall bejaht (vgl. eben­so BAG v. 19.11.2019 — 3 AZR 614/17).

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