Die Beru­fung eines Arbeit­ge­bers auf die fehlende vorherige Ver­ständi­gung über die weit­ere Hinzuziehung eines Sachver­ständi­gen kann sich im Einzelfall als Ver­stoß gegen den Grund­satz der ver­trauensvollen Zusam­me­nar­beit darstellen. Die Per­son­alvertre­tung kann dann gle­ich­wohl die Freis­tel­lung von den Sachver­ständi­genkosten beanspruchen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_…