Lan­desar­beits­gericht Köln, Beschluss vom 01.02.2021, AZ 6 Sa 494/20

Aus­gabe: 1–2021

Eine vom Arbeit­ge­ber berechtigter­weise aus­ge­sproch­ene Abmah­nung ist nicht geeignet, die Ver­schleierung des näch­sten Ver­tragspflichtver­stoßes zu rechtfertigen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_k…