Es bleibt offen, ob der Arbeit­ge­ber im Rah­men des Kon­sul­ta­tionsver­fahrens verpflichtet ist, Auskün­fte über etwaige Beschäf­ti­gungsmöglichkeit­en bei anderen (Konz­ern-) Unternehmen zu erteilen. Eine Auskun­ft­spflicht beste­ht jeden­falls dann nicht, wenn der Betrieb­srat bere­its Ken­nt­nis von den Beschäf­ti­gungsmöglichkeit­en besitzt.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_h…