Das Lan­desar­beits­gericht Berlin-Bran­den­burg hat die frist­lose Kündi­gung eines Bus­fahrers der Berlin­er Verkehrs­be­triebe (BVG) für wirk­sam gehal­ten. Nach den Fest­stel­lun­gen des Lan­desar­beits­gerichts hat der auf ein­er für Touris­ten wichti­gen Buslin­ie einge­set­zte Bus­fahrer von auswär­ti­gen Fahrgästen Geld entgegen¬genommen, aber keine Fahrscheine aus­ge­druckt. Dies recht­fer­tige eine frist­lose Kündi­gung ohne vorherige Abmahnung.

Ein Kunde der BVG hat­te sich beschw­ert, der Bus­fahrer habe den Fahrpreis vere­in­nahmt, aber kein Tick­et aus­ge­druckt, son­dern erk­lärt „You don’t need a tick­et“. Die BVG ver­an­lasste daraufhin eine Son­der­prü­fung. Ein Prüfer der BVG beobachtete und bestätigte als Zeuge, dass der Bus­fahrer inner­halb kurz­er Zeit Geld für ins­ge­samt vier Tick­ets von auswär­ti­gen Fahrgästen ent­ge­gen­nahm, aber keine Tick­ets aus­druck­te und die Kun­den durch­wink­te. Der Ein­wand des Bus­fahrers, er habe allen zahlen­den Fahrgästen ein Tick­et aus­ge­händigt, bestätigte sich nach gerichtlich­er Ein­sicht­nahme in die Videoaufze­ich­nun­gen aus dem Bus nicht. 

Das Lan­desar­beits­gericht hat die Revi­sion zum Bun­de­sar­beits­gericht nicht zugelassen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/p…