Zwis­chen ein­er Kündi­gungss­chutzk­lage und einem hil­f­sweise gel­tend gemacht­en Nachteil­saus­gle­ichanspruch beste­ht wirtschaftliche Iden­tität; die Werte der Anträge sind nicht zusam­men­zurech­nen (Anschluss an LAG Baden-Würtem­berg, Beschluss vom 14.5.2012 — 5 Ta 52/12).

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