Lan­desar­beits­gericht Köln, Beschluss vom 27.07.2020, AZ 9 Ta 57/20

Aus­gabe: 07–2020

Der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen ste­ht in einem Sic-non-Fall nicht ent­ge­gen, dass die Arbeit­nehmereigen­schaft des Klägers sowohl in einem vor­ab geführten Sta­tusver­fahren als auch in einem weit­eren Rechtsstre­it der Parteien vor den Gericht­en der ordentlichen Gerichts­barkeit verneint wor­den ist.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_k…