Lan­desar­beits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Beschluss vom 28.04.2020, AZ 4 Sa 44/19

1. Entschei­dung zu ein­er sach­grund­losen Befris­tung bei ein­er Vorbeschäf­ti­gung beim sel­ben Arbeit­ge­ber, die schon 15 Jahre zurück­lag und nur knapp 5 Monate andauerte.

2. Eine Ver­tragsklausel in ein­er AGB, mit welch­er der Arbeit­nehmer bestäti­gen soll, nicht bere­its zuvor in einem Arbeitsver­hält­nis zum Arbeit­ge­ber ges­tanden zu haben, ist als Tat­sachenbestä­ti­gung, die geeignet ist, die Beweis­last zulas­ten des anderen Ver­trag­steils und zugun­sten des Ver­wen­ders zu verän­dern, unwirk­sam gem. § 309 Nr. 12 Buchst. b BGB.

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