Lan­desar­beits­gericht Düs­sel­dorf, Beschluss vom 24.01.2020, AZ 4 Ta 412/19

Will ein Betrieb­sratsmit­glied den Anspruch auf Ent­fer­nung ein­er Abmah­nung aus der Per­son­alak­te im Beschlussver­fahren ver­fol­gen, hat es schlüs­sig darzule­gen, dass der Anspruch seine Rechts­grund­lage — auch — in einem betrieb­sver­fas­sungsrechtlichen Rechtsver­hält­nis hat. Die bloße Rechts­be­haup­tung genügt für die gewählte Ver­fahren­sart nicht (sog. et-et-Fall).

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldor…