Bun­de­sar­beits­gericht, Beschluss vom 01.02.2021, AZ 10 AZR 332/20 (A)

Aus­gabe: 1–2021

Tar­ifver­tragliche Regelun­gen, die für unregelmäßige Nachtar­beit einen höheren Aus­gle­ich vorse­hen als für regelmäßige Nachtar­beit, wer­fen Fra­gen nach der Ausle­gung von Union­srecht auf. Diese Fra­gen müssen durch ein Vor­abentschei­dungser­suchen gek­lärt wer­den, das der Zehnte Sen­at des Bun­de­sar­beits­gerichts an den Gericht­shof der Europäis­chen Union richtet.

Auf das Arbeitsver­hält­nis der Parteien ist der Man­teltar­ifver­trag der Erfrischungs­getränke-Indus­trie* anzuwen­den. Der Tar­ifver­trag regelt, dass der Zuschlag für regelmäßige Nachtar­beit 20 % und für unregelmäßige Nachtar­beit 50 % der Stun­den­vergü­tung beträgt. Die Klägerin leis­tete Nachtar­beit in einem Schicht­mod­ell und erhielt dafür einen Zuschlag von 20 %. Sie ist der Auf­fas­sung, die unter­schiedliche Höhe der Nachtar­beit­szuschläge ver­stoße gegen den all­ge­meinen Gle­ich­heitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Ein sach­lich­er Grund für die unter­schiedliche Behand­lung beste­he nicht.

Das Arbeits­gericht hat die Klage abgewiesen. Das Lan­desar­beits­gericht hat der Klage teil­weise stattgegeben. Der Zehnte Sen­at des Bun­de­sar­beits­gerichts ersucht den Gericht­shof der Europäis­chen Union, Fra­gen nach der Ausle­gung von Union­srecht zu beant­worten. Führen tar­ifver­tragliche Regelun­gen die Arbeit­szeitrichtlin­ie 2003/88/EG im Sinn von Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Char­ta der Grun­drechte der Europäis­chen Union (Char­ta) durch, wenn sie unter­schiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtar­beit enthal­ten? Ist eine tar­ifver­tragliche Regelung gle­ich­be­hand­lungswidrig nach Art. 20 der Char­ta, die für unregelmäßige Nachtar­beit einen höheren Zuschlag vor­sieht, wenn damit neben den gesund­heitlichen Beein­träch­ti­gun­gen durch Nachtar­beit auch Belas­tun­gen wegen der schlechteren Plan­barkeit der Arbeit­szeit aus­geglichen wer­den sollen?**

Diese Fra­gen stellen sich auch für eine große Zahl von anderen Tarifverträgen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/r…