Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ver­band  deutsch­er Arbeit­srecht­san­wälte VdAA wurde im Sep­tem­ber 2008 gegrün­det und hat sich sei­ther erfol­gre­ich entwick­elt. Der Ver­band ist in nur einem Jahr auf bun­desweit 500 Mit­glieder angewach­sen, die sämtlich auf Arbeit­srecht spezial­isiert und in der über­wiegen­den Mehrzahl auch gle­ichzeit­ig Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeit­srecht sind.

Zusät­zlich zu unseren Presseerk­lärun­gen möcht­en wir Ihnen von jet­zt an monatlich auch kosten­frei arbeit­srechtliche Artikel zur Ver­fü­gung stellen.

Diesen Monat bieten wir Ihnen nach­fol­gende Artikel an:

1.) Urlaub von der Langzeit­erkrankung? – Drastis­che Recht­sprechungsän­derung zum Urlaub­srecht erhöht die Lohn­fortzahlungsrisiken der Arbeit­ge­ber erhe­blich — ein Artikel von Recht­san­wältin Dr. Christi­na Mitsch

2.) Nich­trauch­er­schutz für einzel­nen Arbeit­nehmer ein­klag­bar — eine Presseerk­lärung von Recht­san­walt Peter Groll

3.) Haf­tungs­falle beim Betrieb­süber­gang — ein Artikel von Recht­san­walt Armin Rudolf

4.) Frei­willigkeits- und Wider­rufsvor­be­halte für Son­derzahlun­gen in Arbeitsverträ­gen —  „Dop­pelt genäht“ hält nicht bess­er — eine Presseerk­lärung von Recht­san­walt Eckart Schulz

5.) Das Arbeitsver­hält­nis ist been­det – Wie kann sich der Arbeit­ge­ber davor schützen, dass der Arbeit­nehmer Betrieb­s­ge­heimnisse aus­plaud­ert? — ein Artikel von Recht­san­walt Alexan­der Bredereck

6.) Ver­längerung eines sach­grund­los befris­teten Arbeitsver­trags — ein Artikel von Recht­san­walt Chris­t­ian Lentföhr

7.) Deutsches Arbeit­srecht ver­stößt erneut gegen EU-Recht — Europäis­ch­er Gericht­shof stärkt Rechte der Arbeit­nehmer im Fall ein­er Kündi­gung — eine Presseerk­lärung von Recht­san­walt Karsten Haase

8.) Aktuelle Urteile die Sie inter­essieren kön­nten Hier­bei han­delt es sich um Leit­sätze zu aktuellen Urteilen, die von der Schriftleitung zusam­menge­set­zt wurden.

Sämtliche Artikel dür­fen von Ihnen kosten­frei ver­wen­det wer­den unter der Voraus­set­zung, dass im Artikel zumin­d­est der Name und der Sitz des Autors und der Name unser­er Vere­ini­gung erwäh­nt wer­den. Tex­tän­derun­gen bit­ten wir mit dem jew­eili­gen Autor oder mit der Schriftleitung abzus­tim­men. Für die Übersendung eines Belegex­em­plars wären wir dankbar.

Die Artikel wur­den mit großer Sorgfalt erstellt, den­noch müssen wir jede Haf­tung ausschließen.

Für Rück­fra­gen ste­hen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Mit fre­undlichen Grüßen

Michael Henn

Recht­san­walt
Fachan­walt für Arbeit­srecht
Fachan­walt für Erbrecht

Präsi­dent des VdAA e.V.

Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V.
Theodor-Heuss-Straße 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711/ 30 58 93–20
Fax.: 0711/30 58 93–11
info@vdaa.de
www.vdaa.de