Sehr geehrte Damen und Herren,

der VdAA ist ein Ver­band von mehr als 650 Recht­san­wäl­ten, die sich auf das Arbeit­srecht spezial­isiert haben.

Auch in diesen schwieri­gen Zeit­en möcht­en wir Ihnen arbeit­srechtliche Artikel zu Ihrer Infor­ma­tion zur Ver­fü­gung stellen:

1.) Ukraine — Schutz, Arbeit­ser­laub­nis und Zugang zum Arbeitsmarkt

– ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Volk­er Görzel, Köln Beschäf­ti­gung von Arbeit­nehmern aus der Ukraine

2.) FAQ: Coro­na und Arbeitsschutz

– ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Volk­er Görzel, Köln  Coro­na und Arbeitsschutz

3.) Ein­mal unterze­ich­neter Aufhe­bungsver­trag ist verbindlich

– ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Ham­burg  Ein­mal unterze­ich­neter Aufhe­bungsver­trag ist verbindlich

4.) Kein Arbeit­szeug­nis in Form eines Schulzeugnisses

– ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Stuttgart  Kein Arbeit­szeug­nis in Form eines Schulzeugnisses

5.) Kündi­gung per What­sApp ist unwirksam

– ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Stuttgart   Kündi­gung per whats app

6.) Steuer­freie Einkom­men­szuschläge – was ist möglich?

– ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Stuttgart  Steuer­freie Zuschläge

7.) Ver­längerung der Probezeit — geht das?

– ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Volk­er Görzel, Köln   Ver­längerung der Probezeit

8.) Urteile, die Ihre Leser inter­essieren könnten

– Hier­bei han­delt es sich um Leit­sätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusam­mengestellt wur­den  Urteile

Sämtliche Artikel dür­fen von Ihnen kosten­frei ver­wen­det wer­den unter der Voraus­set­zung, dass im Artikel zumin­d­est der Name und der Sitz des Autors und der Name unser­er Vere­ini­gung erwäh­nt wer­den. Tex­tän­derun­gen bit­ten wir mit dem jew­eili­gen Autor oder mit der Schriftleitung abzus­tim­men. Für die Übersendung eines Belegex­em­plars wären wir dankbar.

Die Artikel wur­den mit großer Sorgfalt erstellt, den­noch müssen wir jede Haf­tung ausschließen.

Für Rück­fra­gen ste­hen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Wir wür­den uns freuen, wenn die Infor­ma­tio­nen für Sie hil­fre­ich sind und sind für Lob oder Kri­tik immer dankbar.

Wenn Sie Rechtsanwälte/ ‑innen zum Arbeit­srecht aus dem Kreise unser­er Mit­glieder in Ihrer Nähe oder zu bes­timmten Spezial­ge­bi­eten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unser­er Home­page — www.vdaa.de — und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklick­en auf die Land­karte aktivieren können.

Mit fre­undlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Ihr

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachan­walt für Arbeitsrecht
Fachan­walt für Erbrecht
Präsi­dent des VdAA e.V.

VdAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V.
Kro­n­prinzs­traße 14
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 — 3058 9320
Fax: 0711 — 3058 9311
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