Aktuelles
- Fehler bei der Massenentlassungsanzeige 28. Juni 2026
- Vorwirkender Kündigungsschutz vor Zeitabschnitten einer Elternzeit 20. Juni 2026
- VdAA-Arbeitsrechtsdepesche 05-2026 8. Juni 2026
- Sachliche Rechtfertigung der Differenzierung nach dem Bezug von Arbeitsentgelt bzgl. Entgeltcharakters der Inflationsausgleichspärmie 2. Juni 2026
- Abgrenzung einer einseitigen von einem Arbeitgeber erklärten Freistellung von einer Freistellungsvereinbarung 2. Juni 2026
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Posts by VdAA
-
-
Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten Betriebsübergangs – keine entsprechende Anwendung des § 182 InsO auf Leitungsantrag – maßgeblicher Bewertungszeitpunkt bei Hilfsanträgen – Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich)
1. Bei einem unbezifferten Leistungsantrag (hier bzgl. Nachteilsausgleichs) ist der Streitwert am angemessenen Betrag auszurichten, wenn die klagende Partei die Festlegung des Betrags in das Ermessen des Gerichts gestellt hat. […]
-
Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten Betriebsübergangs – keine entsprechende Anwendung des § 182 InsO auf Leitungsantrag – maßgeblicher Bewertungszeitpunkt bei Hilfsanträgen – Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich)
1. Bei einem unbezifferten Leistungsantrag (hier bzgl. Nachteilsausgleichs) ist der Streitwert am angemessenen Betrag auszurichten, wenn die klagende Partei die Festlegung des Betrags in das Ermessen des Gerichts gestellt hat. […]
-
Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten Betriebsübergangs – keine entsprechende Anwendung des § 182 InsO auf Leitungsantrag – maßgeblicher Bewertungszeitpunkt bei Hilfsanträgen – Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich)
1. Bei einem unbezifferten Leistungsantrag (hier bzgl. Nachteilsausgleichs) ist der Streitwert am angemessenen Betrag auszurichten, wenn die klagende Partei die Festlegung des Betrags in das Ermessen des Gerichts gestellt hat. […]
-
-
-
-
-
-