Zur Frage, ob die Beze­ich­nung des Chefs ein­er kleinen Bau­fir­ma mit nicht mehr als 10 Arbeit­nehmern als “Arschloch” durch einen Bauar­beit­er im Rah­men eines Stre­it­ge­sprächs aus­re­icht, um eine außeror­dentliche, frist­lose Kündi­gung zu recht­fer­ti­gen (für den vor­liegen­den Einzelfall verneint).

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_k…