Aktuelles
- Keine Diskriminierung: Satzungsmäßige Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer verstößt nicht gegen das AGG 17. Februar 2026
- Keine Diskriminierung: Satzungsmäßige Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer verstößt nicht gegen das AGG 16. Februar 2026
- Nach Kündigung krankgeschrieben – genau bis zum Urlaub. Darf man das? 15. Februar 2026
- Fristlose Kündigung wegen Online-Attest – Gericht bestätigt: Bewusste Täuschung rechtfertigt Kündigung ohne Abmahnung 15. Februar 2026
- Mutterschutzlohn bei individuellen Beschäftigungsverbot 15. Februar 2026
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Arbeitsgerichte
-
Auswirkungen einer vorherigen Abänderung nach Ablauf des Vier-Jahres-Zeitraums des § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO aF – Voraussetzungen der Aufhebung eines PKH-Bewilligungsbeschlusses nach Ratenzahlungsrückstand
1. Die Prozesskostenhilfebewilligung darf nicht aufgehoben werden, wenn die unterbliebene Ratenzahlung nicht auf einem Verschulden der bedürftigen Partei beruht. Das Gericht ist nicht an die Feststellungen und Bewertungen im Rahmen […]
-
Auswirkungen einer vorherigen Abänderung nach Ablauf des Vier-Jahres-Zeitraums des § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO aF – Voraussetzungen der Aufhebung eines PKH-Bewilligungsbeschlusses nach Ratenzahlungsrückstand
1. Die Prozesskostenhilfebewilligung darf nicht aufgehoben werden, wenn die unterbliebene Ratenzahlung nicht auf einem Verschulden der bedürftigen Partei beruht. Das Gericht ist nicht an die Feststellungen und Bewertungen im Rahmen […]
-
Nebentätigkeit; Berechtigung; Interessenkonflikt; berechtigte Interessen
Berechtigte Interessen des Arbeitgebers können schon dann beeinträchtigt sein und der Ausübung einer Nebentätigkeit nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TV-L entgegenstehen, wenn nicht auszuschließen ist, dass sie eine […]
-
Nebentätigkeit; Berechtigung; Interessenkonflikt; berechtigte Interessen
Berechtigte Interessen des Arbeitgebers können schon dann beeinträchtigt sein und der Ausübung einer Nebentätigkeit nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TV-L entgegenstehen, wenn nicht auszuschließen ist, dass sie eine […]
-
-
-
-
-
-