Aktuelles
- Vorwirkender Kündigungsschutz vor Zeitabschnitten einer Elternzeit 20. Juni 2026
- VdAA-Arbeitsrechtsdepesche 05-2026 8. Juni 2026
- Sachliche Rechtfertigung der Differenzierung nach dem Bezug von Arbeitsentgelt bzgl. Entgeltcharakters der Inflationsausgleichspärmie 2. Juni 2026
- Abgrenzung einer einseitigen von einem Arbeitgeber erklärten Freistellung von einer Freistellungsvereinbarung 2. Juni 2026
- Zahlungsanspruch eines Beschäftigten auf Tantieme aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Anstellungsvertrag 2. Juni 2026
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
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Telefax: (0711) 3058 9311
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Internet-Adresse: www.vdaa.de
Arbeitsgerichte
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Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe – Pflicht zur Begründung des Nichtabhilfebeschlusses
1. Der Beschluss, mit dem einer sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe nicht abgeholfen wird, ist zu begründen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die sofortige Beschwerde auf neue Tatsachen […]
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Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe – Pflicht zur Begründung des Nichtabhilfebeschlusses
1. Der Beschluss, mit dem einer sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe nicht abgeholfen wird, ist zu begründen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die sofortige Beschwerde auf neue Tatsachen […]
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Urlaubsansprüche in der Zeit einer Freistellungsphase aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung nach §§ 7 b ff. SGB IV
1. Ist ein Arbeitnehmer in einer Freistellungsphase von einer Arbeitspflicht befreit, kann ihm der Arbeitgeber nicht noch durch eine weitere Freistellung Urlaub gewähren. Es liegt dann ein Erfüllungshindernis vor. 2. […]
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Urlaubsansprüche in der Zeit einer Freistellungsphase aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung nach §§ 7 b ff. SGB IV
1. Ist ein Arbeitnehmer in einer Freistellungsphase von einer Arbeitspflicht befreit, kann ihm der Arbeitgeber nicht noch durch eine weitere Freistellung Urlaub gewähren. Es liegt dann ein Erfüllungshindernis vor. 2. […]
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