Aktuelles
- Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt wegen höherer Vergütung vergleichbarer männlicher Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg teilweise erfolgreich 21. August 2026
- Krank im Urlaub: Wann Beschäftigte ihre Urlaubstage zurückbekommen 21. August 2026
- Meinungsfreiheit im Job: Wie weit darf Kritik am Arbeitgeber gehen? 21. August 2026
- Arbeitsunfähigkeit und dringliche Arbeiten 18. August 2026
- Kündigung rund um die Elternzeit: Wann besonderer Kündigungsschutz besteht 17. August 2026
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Arbeitsgerichte
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Internationaler Luftverkehrsbetrieb – Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.09.2022, AZ 2 Sa 16/21 Ausgabe: 09-2022 1. Der Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG beruht auf einer gesetzlichen Fiktion und ist vom Betriebsbegriff des […]
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Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Regelungssperre – Öffnungsklausel – Schichtzuschlag
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.09.2022, AZ 19 Sa 6/22 Ausgabe: 09-2022 1. Eine Betriebsvereinbarung unterfällt der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG, wenn sie die Zahlung einer stundenbezogenen und […]
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Wehrt sich der Arbeitnehmer gegen eine Direktionsrechtsausübung durch den Arbeitgeber, die zu einem Wegfall einer (Funktions-) Zulage führt, ist der Wert eines Antrags auf Fortsetzung des zulagenauslösenden Einsatzes mit dem 36-fachen Monatszulagenwert zu bemessen, jedoch der Höhe nach auf maximal drei Monatsentgelte begrenzt (Ziffer I.14. i.V.m. Ziffer I.4.2 des Streitwertkatalogs i.d.F. vom 09. Februar 2018).
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.09.2022, AZ 12 Ta 343/22 Ausgabe: 11-2022 Weitere Informationen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/docum…
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Der Wert eines Antrags auf Zustimmung zur Reduzierung der Arbeitszeit bemisst sich nach der Höhe der 36-fachen Differenz zwischen der bisherigen und der sich aus der Arbeitszeitreduzierung ergebenden Vergütung und ist der Höhe nach auf maximal drei Monatsentgelte begrenzt (Ziffer I.4.2 des Streitwertkatalogs i.d.F. vom 09. Februar 2018).
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.09.2022, AZ 12 Ta 337/22 Ausgabe: 11-2022 Weitere Informationen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/docum…
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