(Stuttgart) Wer ken­nt es nicht: Während des Urlaubes, ein­er Kur oder lan­gen Erkrankung möchte ein Arbeit­ge­ber die E‑Mails des Mitar­beit­ers einsehen.

In diesem Fall, so der Köl­ner Fachan­walt für Arbeit­srecht Volk­er Görzel, Mit­glied im VDAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, muss der Arbeit­ge­ber jedoch einige Regeln berücksichtigen.

Ist die pri­vate Nutzung des Accounts nicht von vorne­here­in ver­boten, ist es mit dem Ein­sicht­srecht des Arbeit­ge­bers sehr schwierig. Bei einem Ver­bot der pri­vat­en Nutzung kann es der Arbeit­ge­ber hinge­gen leichter haben, in die E‑Mails einzusehen. 

Nach ein­er aktuellen Entschei­dung des LAG Berlin-Bran­den­burg wurde nun entsch­ieden, dass der Arbeit­ge­ber dann auf E‑Mails zugreifen kann, wenn er sich an die Regeln ein­er mit dem Betrieb­srat abgeschlosse­nen Betrieb­svere­in­barung hält und den Daten­schutzbeauf­tragten mit involviert hatte. 

Falls Sie auf den E‑Mail-Account eines lange Zeit abwe­senden Mitar­beit­ers zugreifen müssen, soll­ten Sie fol­gende Spiel­regeln beachten: 

1.   Ver­suchen Sie zunächst mit dem Mitar­beit­er in Kon­takt zu treten, damit er einwilligt.

2.   Klären Sie, ob ein Ein­sicht­srecht sich möglicher­weise aus ein­er Betrieb­svere­in­barung ergibt.

3.   Prüfen Sie kri­tisch, ob ein wirk­lich­er Bedarf für die Ein­sicht besteht.

4.   Informieren Sie den Betrieb­srat und einen Datenschutzbeauftragten.

5.   Sicht­en Sie keine erkennbar pri­vat­en Mails son­dern auss­chließlich geschäftliche E‑Mails.

6.   Ziehen Sie nach Möglichkeit den betrieblichen Daten­schutzbeauf­tragten oder ein Betrieb­sratsmit­glied hinzu.

7.   Pro­tokol­lieren Sie die Öff­nung der Mail.

Görzel emp­fahl, dies zu beacht­en und bei Fra­gen zum Arbeit­srecht Recht­srat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auch auf den VDAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V. – www.vdaa.de – ver­wies.
 

Für Rück­fra­gen ste­ht  Ihnen zur Verfügung:

 

 

Recht­san­walt Volk­er Görzel
Fachan­walt für Arbeit­srecht
Hohen­staufen­ring 57a
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