(Stuttgart) Wohl seit dem 1. Okto­ber 2018 ver­schickt eine Fir­ma mit dem blu­mi­gen Namen „DAZ Daten­schutzauskun­ft-Zen­trale“ mit ein­er Postadresse in Oranien­burg massen­haft Fax-Schreiben an Unternehmen, Freiberu­fler und Vereine.

Das Schreiben, so der Bre­mer Fachan­walt für Arbeit­srecht und Gewerblichen Rechtss­chutz Klaus-Dieter Franzen, Lan­desre­gion­alleit­er „Bre­men“ des VDAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, macht bei vie­len Empfängern einen amtlichen bzw. offiziellen Ein­druck. Es scheint so, als sollen lediglich Unternehmens­dat­en für einen „Basis­daten­schutz nach EU-DSGVO“ erfasst werden.

Die Empfänger wer­den dazu ange­hal­ten, Dat­en zum Daten­schutz (Rechts­form, Betrieb­sname, Betrieb­sstätte, Tele­fon und Tele­fax, Branche, Mailadresse, Inter­ne­tadresse) „zu prüfen und diese bei Annahme zwecks Bear­beitung und Ver­voll­ständi­gung“ zurück­zusenden. Für die Rück­sendung wird eine enge Frist geset­zt (knapp eine Woche).

Tat­säch­lich ist aber etwas anderes gewollt.

Ver­steckt im Kleinge­druck­ten find­et sich näm­lich ein „Ange­bot“ auf Abschluss eines Vertrages:

Die in diesem Auf­trag genan­nte Person/Unternehmen erwirbt das Leis­tungspaket Basis­daten­schutz. (…) Basis­daten­schutz-Beitrag jährlich net­to, zzgl. Ust.: Eur 498. (…) Durch die Unterze­ich­nung wird die Leis­tung für drei Jahre verbindlich bestellt.“

Fern­er wer­den die All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen der die „DAZ Daten­schutzauskun­ft-Zen­trale“ ein­be­zo­gen, die unter Angabe ein­er Inter­ne­tadresse aufzufind­en sein sollen. Die angegebene Inter­net­präsenz ist aber nicht erre­icht, es erscheint die Mel­dung: „Diese Seite kann nicht angezeigt werden.“

Manchen kommt diese Vorge­hensweise bekan­nt vor. Immer wieder kur­sieren Schreiben von ominösen inter­net­basierten Branchen­büch­ern oder Gewer­bereg­is­tern. Auch dabei scheint es zunächst lediglich um Ein­träge oder Daten­er­fas­sun­gen zu gehen, und nicht, wie auch hier, um den Abschluss von kostenpflichti­gen Verträ­gen. Auf die Unterze­ich­nung fol­gt schnell die Rech­nung und die Anforderung des „Beitrages“. Sel­ten wer­den ausste­hende „Beiträge“ eingeklagt. Meist haben diese Anbi­eter auch keinen Sitz in Deutsch­land, son­dern weit weg im Paz­i­fik oder in anderen Teilen der Welt. So wohl auch die „DAZ Daten­schutzauskun­ft-Zen­trale“. Im Inter­net find­en sich erste Hin­weise, diese ihren Sitz auf Mal­ta haben soll.

Es wird emp­fohlen, das Schreiben der „DAZ Daten­schutzauskun­ft-Zen­trale“ auf keinen Fall zu unterze­ich­nen und zurückzusenden.

Sollte dies bere­its geschehen sein, sollte die Erk­lärung wegen arglistiger Täuschung ange­focht­en und hil­f­sweise frist­los gekündigt werden.

Wahrschein­lich ist der Spuk damit erledigt. Denn nach der ganzen Auf­machung dürfte das Inter­esse der „DAZ Daten­schutzauskun­ft-Zen­trale“ darin liegen, schnelles Geld zu machen und nicht lang­wierige Prozesse zu führen. Wem der Kamm ob des dreis­ten Vorge­hens ordentlich geschwollen ist, kann schließlich auch noch Strafanzeige und Strafantrag wegen des Ver­dachts des ver­sucht­en oder ggf. vol­len­de­ten Betruges erstatten.

Franzen emp­fahl, dies zu beacht­en und riet bei Fra­gen Recht­srat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auch auf den VDAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.

Für Rück­fra­gen ste­ht  Ihnen zur Verfügung:

Klaus-Dieter Franzen
Rechtsanwalt
Fachan­walt für Arbeitsrecht
Fachan­walt für Gewerblichen Rechtsschutz
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