Arbeitsrecht zählt zu den wichtigsten Rechtsgebieten in Deutschland. Fast jeder zweite Bundesbürger ist in irgendeiner Art und Weise den Vorschriften des bundesdeutschen Arbeitsrechts unterworfen.

Trotz dieser besonderen Bedeutung dieses Rechtsgebietes sind die auf Arbeitsrecht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen in Deutschland bisher von keiner eigenständigen Vereinigung „in einer Hand“ ausschliesslich organisiert.

In dieser Erkenntnis wurde im September 2008 in Stuttgart der „VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.“ gegründet.

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