VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 10-2014

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der VdAA ist ein Verband von mehr als 650 Rechtsanwälten, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zu Ihrer Information zur Verfügung stellen:

1.) Zusätzliche Urlaubstage nach Vollendung des 58. Lebensjahres

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart

2.) Dienstkleidungsvorschriften für das Cockpitpersonal

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen, Bremen

3.) Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Beendigung alternierender Telearbeit

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, Köln

4.) Nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen?

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann

5.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten.- Hierbei handelt es sich um Leitsätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusammengestellt wurden.

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Wir würden uns freuen, wenn die Informationen für Sie hilfreich sind und sind für Lob oder Kritik immer dankbar.

Wenn Sie Rechtsanwälte/ -innen zum Arbeitsrecht aus dem Kreise unserer Mitglieder in Ihrer Nähe oder zu bestimmten Spezialgebieten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unserer Homepage – www.vdaa.de – und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklicken auf die Landkarte aktivieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.
VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.

Neue Adresse seit 13.10.2014
Kronprinzstraße 14
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 – 3058 9320
Fax: 0711 – 3058 9311
Email: info@vdaa.de
www.vdaa.de

 
 
 
 

VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 10-2013

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der VdAA ist ein Verband von mehr als 600 Rechtsanwälten, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zu Ihrer Information zur Verfügung stellen:

1.)
Betriebsübergang – Verwirkung des Rechts zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, Köln

2.)
Anmerkung zum Alter des Kindes einer Bewerberin im Lebenslauf kostet 3.000,00 €

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen, Bremen

3.)
Ungewünschte Nebenwirkung: Rauchen gefährdet den Arbeitsplatz

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen, Bremen

4.)
Unzulässigkeit sachgrundloser Befristung auch bei länger als 3 Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart

5.)
Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet

– ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart

6.)
Unzulässige Befristung von Arbeitsverhältnissen

– eine Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und Notar Armin Rudolf, Hannover

7.)
Aktuelle Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten. Hierbei handelt es sich um Leitsätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusammengestellt wurden.

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Wir würden uns freuen, wenn die Informationen für Sie hilfreich sind und sind für Lob oder Kritik immer dankbar.

Wenn Sie Rechtsanwälte/ -innen zum Arbeitsrecht aus dem Kreise unserer Mitglieder in Ihrer Nähe oder zu bestimmten Spezialgebieten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unserer Homepage – www.vdaa.de – und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklicken auf die Landkarte aktivieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.
VdAA Verband deutscher
ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 – 30589320
Fax: 0711 –  3058 9311
Email: info@vdaa.de
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