Lan­desar­beits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Beschluss vom 10.03.2020, AZ 3 Sa 30/19

Aus­gabe: 3 — 2020

Einzelfal­l­entschei­dung zur Wirk­samkeit ein­er nach Abschluss eines Alter­steilzeitver­trags erfol­gten außeror­dentlichen frist­losen Kündi­gung eines seit 35 Jahren beschäftigten, tar­i­flich ordentlich unkünd­baren und einem Schwer­be­hin­derten gle­ichgestell­ten Arbeit­nehmers wegen ver­baler und per Whats-App-Nachricht­en erfol­gter aus­län­der- und islam­feindlich­er Belei­di­gun­gen eines türkischstäm­mi­gen, mus­lim­is­chen Arbeitskollegen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…