Lan­desar­beits­gericht Hamm, Beschluss vom 27.01.2023, AZ 9 Sa 682/22

Aus­gabe: 01–2023

Die Arbeitsver­tragsparteien kön­nen ihre ver­traglichen Absprachen dahinge­hend gestal­ten, dass sie ein­er Abän­derung durch betriebliche Nor­men unter­liegen. Eine Vere­in­barung, nach der “ein monatlich­es Fix­um in Höhe von […] sowie Pro­vi­sio­nen und Prämien gemäß der jew­eils gülti­gen Betrieb­svere­in­barung” gewährt wer­den, ist auch bzgl. des monatlichen Fix­ums betrieb­svere­in­barung­sof­fen ausgestaltet.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_h…