Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft einer Telefonsexdienstleisterin; Eingliederung in den Betrieb; Fremdbestimmung; Überwachung; Arbeitszeitsouveränität; Sic-non-Anträge

 

Lan­desar­beits­gericht Köln, Beschluss vom 27.10.2020, AZ 4 Sa 704/19

Aus­gabe: 10–2020

1. Tele­fon­sex­di­en­stleis­tun­gen kön­nen sowohl in einem freien Dien­stver­hält­nis als auch im Rah­men eines Arbeitsver­hält­niss­es erbracht werden.

2. Die für ein Arbeitsver­hält­nis typ­is­che per­sön­liche Abhängigkeit ein­er als freiberu­fliche Mitar­bei­t­erin geführten Tele­fon­sex­di­en­stleis­terin kann sich aus ihrer Eingliederung in eine fremde betriebliche Arbeit­sor­gan­i­sa­tion ergeben (so auch: Lan­desar­beits­gericht Köln, Beschluss vom 25.08.2020 — 9 Ta 217/19). Das ist dann der Fall, wenn diese durch ein­seit­ige Vor­gaben und der Kon­trolle der Betrieb­sabläufe in ein­er Weise fremdbes­timmt wird, die über die mögliche Ein­flussnahme bei einem freien Dien­stver­hält­nis hin­aus­ge­ht. Der Umstand, dass der Tele­fon­sex­di­en­stleis­terin keine konkreten Weisun­gen zum Inhalt der Tele­fonge­spräche gemacht wur­den, spricht wegen §§ 1, 3 ProstG (ana­log) nicht gegen den Bestand eines Arbeitsverhältnisses.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_k…

 
 
 
 

Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft einer Telefonsexdienstleisterin; Eingliederung in den Betrieb; Fremdbestimmung; Überwachung; Arbeitszeitsouveränität; Sic-non-Anträge

 

Lan­desar­beits­gericht Köln, Beschluss vom 27.10.2020, AZ 4 Sa 704/19

Aus­gabe: 10–2020

1. Tele­fon­sex­di­en­stleis­tun­gen kön­nen sowohl in einem freien Dien­stver­hält­nis als auch im Rah­men eines Arbeitsver­hält­niss­es erbracht werden.

2. Die für ein Arbeitsver­hält­nis typ­is­che per­sön­liche Abhängigkeit ein­er als freiberu­fliche Mitar­bei­t­erin geführten Tele­fon­sex­di­en­stleis­terin kann sich aus ihrer Eingliederung in eine fremde betriebliche Arbeit­sor­gan­i­sa­tion ergeben (so auch: Lan­desar­beits­gericht Köln, Beschluss vom 25.08.2020 — 9 Ta 217/19). Das ist dann der Fall, wenn diese durch ein­seit­ige Vor­gaben und der Kon­trolle der Betrieb­sabläufe in ein­er Weise fremdbes­timmt wird, die über die mögliche Ein­flussnahme bei einem freien Dien­stver­hält­nis hin­aus­ge­ht. Der Umstand, dass der Tele­fon­sex­di­en­stleis­terin keine konkreten Weisun­gen zum Inhalt der Tele­fonge­spräche gemacht wur­den, spricht wegen §§ 1, 3 ProstG (ana­log) nicht gegen den Bestand eines Arbeitsverhältnisses.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_k…