Lan­desar­beits­gericht Köln, Beschluss vom 26.05.2020, AZ 4 Ta 55/20

Der Ver­fü­gungs­grund für den Erlass ein­er einst­weili­gen Ver­fü­gung auf Weit­erbeschäf­ti­gung eines Arbeit­nehmers, dem gegenüber eine außeror­dentliche Kündi­gung aus­ge­sprochen wurde, ist nur dann gegeben, wenn die Kündi­gung des Arbeit­ge­bers offen­sichtlich unwirk­sam ist.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_k…