VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 04- 2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der VdAA ist ein Ver­band von mehr als 600 Recht­san­wäl­ten, die sich auf das Arbeit­srecht spezial­isiert haben. 

Auch mit dieser Aus­gabe möcht­en wir Ihnen arbeit­srechtliche Artikel zu Ihrer Infor­ma­tion zur Ver­fü­gung stellen: 

1.) Bun­des­gericht­shof wen­det erst­mals All­ge­meines Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz auf GmbH-Geschäfts­führer an

– eine Presseerk­lärung von Recht­san­walt, Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Präsi­dent des VDAA — Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V. mit Sitz in Stuttgart 

2.) Kom­men­tierte Recht­sprechun­gen zum Arbeitsrecht

– von Recht­san­walt, Fachan­walt für Arbeit­srecht Christoph J. Burgmer, Düsseldorf 

3.) Bun­de­sar­beits­gericht zur Kündi­gung wegen “Stalk­ing”

– eine Presseerk­lärung von Recht­san­walt. Fachan­walt für Arbeit­srecht Frhr. Fen­i­more von Bre­dow, Vizepräsi­dent des VdAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V. mit Sitz in Stuttgart 

4.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser inter­essieren kön­nten. Hier­bei han­delt es sich um Leit­sätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusam­mengestellt wurden. 

Sämtliche Artikel dür­fen von Ihnen kosten­frei ver­wen­det wer­den unter der Voraus­set­zung, dass im Artikel zumin­d­est der Name und der Sitz des Autors und der Name unser­er Vere­ini­gung erwäh­nt wer­den. Tex­tän­derun­gen bit­ten wir mit dem jew­eili­gen Autor oder mit der Schriftleitung abzus­tim­men. Für die Übersendung eines Belegex­em­plars wären wir dankbar. 

Die Artikel wur­den mit großer Sorgfalt erstellt, den­noch müssen wir jede Haf­tung ausschließen. 

Für Rück­fra­gen ste­hen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung. 

Wir wür­den uns freuen, wenn die Infor­ma­tio­nen für Sie hil­fre­ich sind und sind für Lob oder Kri­tik immer dankbar. 

Wenn Sie Rechtsanwälte/ ‑innen zum Arbeit­srecht aus dem Kreise unser­er Mit­glieder in Ihrer Nähe oder zu bes­timmten Spezial­ge­bi­eten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unser­er Home­page — www.vdaa.de — und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklick­en auf die Land­karte aktivieren können. 

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihr 

Michael Henn
Recht­san­walt
Fachan­walt für Arbeit­srecht
Fachan­walt für Erbrecht
Präsi­dent des VdAA e.V.
VdAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 — 3058 9320
Fax: 0711 —  3058 9311
Email: info@vdaa.de
www.vdaa.de

 
 
 
 
 

VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 04- 2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der VdAA ist ein Ver­band von mehr als 600 Recht­san­wäl­ten, die sich auf das Arbeit­srecht spezial­isiert haben.

Auch mit dieser Aus­gabe möcht­en wir Ihnen arbeit­srechtliche Artikel zu Ihrer Infor­ma­tion zur Ver­fü­gung stellen:

1.) Kehrtwende in der Befris­tung ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Ste­fan Haas, Düsseldorf 

 2.) Bun­de­sar­beits­gericht zur Vergü­tung eines Bauar­beit­ers bei Aus­land­sein­satz — eine Presseerk­lärung von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeit­srecht Jens Klar­mann, Kiel

3.) Abschluss von befris­teten Anstel­lungsverträ­gen erhe­blich erle­ichtert — eine Presseerk­lärung von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeit­srecht Christoph J. Hauptvo­gel, München 

4.) Arbeits­gericht Krefeld verurteilt Zeitar­beit­sun­ternehmen nach dem Grund­satz Equal Pay — eine Presseerk­lärung von Recht­san­walt Georg Heumüller, Meerbusch

5.) Bun­de­sar­beits­gericht zum Schadenser­satz wegen Arbeit­en an asbesthalti­gen Bauteilen — eine Presseerk­lärung von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeit­srecht Michael Henn, Stuttgart

6.) Keine Nutzung von Kred­it- und Tankkarten des Arbeit­ge­bers für pri­vate Zwecke — eine Presseerk­lärung von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeit­srecht Jens Klar­mann, Kiel

7.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser inter­essieren kön­nten. Hier­bei han­delt es sich um Leit­sätze und links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusam­mengestellt wurden.

Sämtliche Artikel dür­fen von Ihnen kosten­frei ver­wen­det wer­den unter der Voraus­set­zung, dass im Artikel zumin­d­est der Name und der Sitz des Autors und der Name unser­er Vere­ini­gung erwäh­nt wer­den. Tex­tän­derun­gen bit­ten wir mit dem jew­eili­gen Autor oder mit der Schriftleitung abzus­tim­men. Für die Übersendung eines Belegex­em­plars wären wir dankbar.

Die Artikel wur­den mit großer Sorgfalt erstellt, den­noch müssen wir jede Haf­tung ausschließen.

Für Rück­fra­gen ste­hen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung. 

Wir wür­den uns freuen, wenn die Infor­ma­tio­nen für Sie hil­fre­ich sind und sind für Lob oder Kri­tik immer dankbar.

Wenn Sie Rechtsanwälte/ ‑innen zum Arbeit­srecht aus dem Kreise unser­er Mit­glieder in Ihrer Nähe oder zu bes­timmten Spezial­ge­bi­eten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unser­er Home­page — www.vdaa.de — und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklick­en auf die Land­karte aktivieren können.

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihr 

Michael Henn
Recht­san­walt
Fachan­walt für Arbeit­srecht
Fachan­walt für Erbrecht
Präsi­dent des VdAA e.V.
VdAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 — 3058 9320
Fax: 0711 —  3058 9311
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